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Revision von Asyl vom 19.02.2018 - 16:18
Asyl
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schutz eines Ausländers vor unmittelbarer Bedrohung durch Gestattung des Aufenthalts in einem fremden Staat oder auf exterritorialem Gebiet; in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich durch Art. 16a I GG politisch Verfolgten garantiert. Einzelheiten vgl. Asylgesetz (AsylG) i.d.F. vom 2.9.2008 (BGBl. I 1798) m.spät.Änd. sowie Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) i.d.F. vom 5.8.1997 (BGBl. I 2022) m.spät.Änd.
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