Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von auf Besicht vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von auf Besicht vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von auf Besicht vom 14.09.2017 - 17:40
- Revision von auf Besicht vom 22.01.2013 - 11:12
- Revision von auf Besicht vom 13.09.2010 - 14:18
- Revision von auf Besicht vom 06.04.2010 - 13:34
- Revision von auf Besicht vom 24.11.2009 - 15:11
- Revision von auf Besicht vom 08.06.2009 - 11:25
auf Besicht
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach Besicht; Handelsklausel in Kaufverträgen, mit der die Haftung des Verkäufers für die bei sorgfältiger Besichtigung der Ware erkennbaren (nicht jedoch für die versteckten) Mängel ausgeschlossen wird.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon