auf Besicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach Besicht; Handelsklausel in Kaufverträgen, mit der die Haftung des Verkäufers für die bei sorgfältiger Besichtigung der Ware erkennbaren (nicht jedoch für die versteckten) Mängel ausgeschlossen wird.
Mindmap "auf Besicht"
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