Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Aufenthaltserlaubnis vom 30.03.2010 - 16:03
- Revision von Aufenthaltserlaubnis vom 19.02.2018 - 16:18
- Revision von Aufenthaltserlaubnis vom 19.10.2017 - 14:39
- Revision von Aufenthaltserlaubnis vom 28.01.2013 - 11:32
- Revision von Aufenthaltserlaubnis vom 17.08.2010 - 13:27
- Revision von Aufenthaltserlaubnis vom 30.03.2010 - 16:03
- Revision von Aufenthaltserlaubnis vom 08.06.2009 - 10:50
Aufenthaltserlaubnis
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
befristeter Aufenthaltstitel für Ausländer, § 4 I 2 Nr. 2 i.V. mit § 7 Aufenthaltsgesetz i.d.F. vom 25.2.2008 (BGBl I 162). Als Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis kommen in Betracht Aufenthalt wegen Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtlicher, humanitärer oder politischer Gründe, familiärer Gründe. Der Zweck ist ausschlaggebend für die Dauer der Erlaubnis.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon