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Aufräumungskosten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff aus der (verbundenen Wohn‑)Gebäudeversicherung. Neben dem eigentlichen Schaden entstehen Kosten am Schadenort, wenn Schutt und nicht mehr verwertbare Reste aufgeräumt und entsorgt werden müssen. Diese Kosten werden meistens in der verbundenen Wohngebäudeversicherung zu einem bestimmten Anteil bis zu maximal 100 Prozent der Versicherungssumme mitversichert.
2. Probleme: Bei kontaminiertem Brandschutt entstehen hohe Entsorgungskosten. Aufräumungskosten unterliegen aufgrund des steigenden Umweltbewusstseins einem hohen Änderungsrisiko.
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