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Aufstiegsfortbildung

Geprüftes Wissen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Lehrgänge von längerer Dauer (bis zu drei Jahren) zum Erwerb höherer beruflicher Qualifikationen als Grundlage für beruflichen Aufstieg. I.d.R. mit Prüfungsabschluss vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Rechtliche Grundlage: Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, mit denen Prüfungen für Abschlüsse auf der Grundlage der §§ 46, 81, 95 BBiG und der §§ 42, 45, 122 HandwO oder auf vergleichbare Abschlüsse nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen vorbereitet werden, werden nach Maßgabe des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (2. AFBGÄndG) i.d.F. vom 01.02.2009 (BGBl. I 402) gefördert (Meister-BaföG).

    Vgl. auch Anpassungsfortbildung, berufliche Fortbildung.

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