Aufstiegsfortbildung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lehrgänge von längerer Dauer (bis zu drei Jahren) zum Erwerb höherer beruflicher Qualifikationen als Grundlage für beruflichen Aufstieg. I.d.R. mit Prüfungsabschluss vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK).
Rechtliche Grundlage: Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, mit denen Prüfungen für Abschlüsse auf der Grundlage der §§ 53, 54 BBiG und der §§ 42a, 51a HandwO oder auf vergleichbare Abschlüsse nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen vorbereitet werden, werden nach Maßgabe des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) i.d.F. vom 15.06.2016 (BGBl. I S. 1450) m.spät.Änd. gefördert (Meister-BaföG).
Vgl. auch Anpassungsfortbildung, berufliche Fortbildung.
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