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Auktion

Definition: Was ist "Auktion"?

Form der Marktveranstaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    einmalige oder periodische Form der Marktveranstaltung, bei der die am Auktionsort oder in dessen Nähe untergebrachten Waren im öffentlichen Bieteverfahren an den Meistbietenden veräußert werden. Auf deutschen Großhandelsauktionen werden vornehmlich leicht verderbliche Erzeugnisse (Obst, Gemüse, Fische, Schnittblumen) angeboten; weitere Auktionswaren sind: Holz, Wein, Vieh, Häute und Felle als Landesprodukte sowie Südfrüchte, Tabak, Häute, Pelze, Elfenbein u.a. als Übersee-Erzeugnisse. Daneben gibt es Auktionen, die sich auch an Privatleute richten. Auf ihnen werden u.a. versteigert: Briefmarken, Antiquitäten, Kunstgegenstände, ver- oder gepfändete Sachen, Gegenstände aus Insolvenzmassen, Gebrauchtwaren. Mit der Verbreitung des Internets haben sich verschiedene Formen von Auktionen entwickelt, bekannt ist v.a. die Plattform von ebay.

    Vgl. Versteigerung, ebay-Auktion.

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