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Ausfallrisiko

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Adressenausfallrisiko, Bonitätsrisiko i.e.S.; Gefahr des teilweisen oder vollständigen Verlustes von Forderungen allgemein sowie von Forderungen und Kursverlusten bei Wertpapieren; hervorgerufen durch Zahlungsausfälle des Schuldners. Das Ausfallrisiko wird beim Gläubiger auch als Gläubigerrisiko und beim Anteilseigner (z.B. Aktionär) als Anteilseignerrisiko bezeichnet.

    Im Fall eines Abschreibungsbedarfs an Länderkrediten spricht man vom Länderrisiko .

    Vgl. auch Kreditrisiko.

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