Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Ausfallrisiko vom 22.07.2009 - 11:20
- Revision von Ausfallrisiko vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von Ausfallrisiko vom 01.02.2018 - 15:30
- Revision von Ausfallrisiko vom 21.12.2017 - 16:34
- Revision von Ausfallrisiko vom 07.08.2013 - 14:16
- Revision von Ausfallrisiko vom 26.02.2013 - 17:46
- Revision von Ausfallrisiko vom 17.05.2011 - 08:57
- Revision von Ausfallrisiko vom 02.03.2010 - 09:34
- Revision von Ausfallrisiko vom 09.09.2009 - 14:47
- Revision von Ausfallrisiko vom 22.07.2009 - 11:20
- Revision von Ausfallrisiko vom 01.06.2008 - 12:24
Ausfallrisiko
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Gefahr eines Verlustes, weil Gläubiger teilweise oder vollständig ihren Zahlungen nicht nachkommen oder weil Sachwerte und Wertpapiere an Wert verlieren oder wertlos werden.
2. Im Kreditgeschäft gehört das (Forderungs-) Ausfallrisiko zu den Kreditrisiken. Es beschreibt die Gefahr, dass Kreditnehmer die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen nicht oder nur teilweise leisten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass bereits durch eine Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers Verluste entstehen (Bonitätsrisiko). Bei Aktienpositionen im Bestand eines Unternehmens können Schwankungen des Aktienkurses einen Vermögensverlust nach sich ziehen (spezifisches Aktienkursrisiko). Auch bei der Geldanlage in festverzinslichen Wertpapieren können durch eine Bonitätsverschlechterung des Emittenten Zinsen oder Rückzahlungsbeträge ganz oder teilweise ausfallen. Werden Länderkredite vergeben, so besteht die Gefahr, dass neben dem in der Person des Kreditnehmers begründeten Bonitätsrisiko durch Beschränkungen im internationalen Zahlungsverkehr oder durch staatliche Eingriffe Zahlungen nicht geleistet werden (Länderrisiko). – 3. Zur Quantifizierung des erwarteten Ausfallrisikos führen Kreditinstitute insbesondere ein Rating durch. Zielsetzung ist die Ermittlung der erwarteten Risikokosten, die über Risikoprämien in den Kreditpreis mit eingerechnet werden. Außerdem hat die Bankenaufsicht neben den Vorschriften des KWG sowie der Solvabilitätsverordnung qualitative Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) aufgestellt.
Vgl. auch Kreditrisiko.
2. Im Kreditgeschäft gehört das (Forderungs-) Ausfallrisiko zu den Kreditrisiken. Es beschreibt die Gefahr, dass Kreditnehmer die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen nicht oder nur teilweise leisten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass bereits durch eine Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers Verluste entstehen (Bonitätsrisiko). Bei Aktienpositionen im Bestand eines Unternehmens können Schwankungen des Aktienkurses einen Vermögensverlust nach sich ziehen (spezifisches Aktienkursrisiko). Auch bei der Geldanlage in festverzinslichen Wertpapieren können durch eine Bonitätsverschlechterung des Emittenten Zinsen oder Rückzahlungsbeträge ganz oder teilweise ausfallen. Werden Länderkredite vergeben, so besteht die Gefahr, dass neben dem in der Person des Kreditnehmers begründeten Bonitätsrisiko durch Beschränkungen im internationalen Zahlungsverkehr oder durch staatliche Eingriffe Zahlungen nicht geleistet werden (Länderrisiko). – 3. Zur Quantifizierung des erwarteten Ausfallrisikos führen Kreditinstitute insbesondere ein Rating durch. Zielsetzung ist die Ermittlung der erwarteten Risikokosten, die über Risikoprämien in den Kreditpreis mit eingerechnet werden. Außerdem hat die Bankenaufsicht neben den Vorschriften des KWG sowie der Solvabilitätsverordnung qualitative Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) aufgestellt.
Vgl. auch Kreditrisiko.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon