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Ausfuhrabfertigung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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zollamtliche Behandlung einer zur Ausfuhr angemeldeten Warensendung bei der Ausfuhrzollstelle. Diese findet regelmäßig bei der Ausfuhrzollstelle im Binnenland bei Firmensitz des Ausführers oder dem Ort, an dem sich die Ware befindet, statt. In einem zweiten Schritt erfolgt die Überwachung des tatsächlichen Verlassens des Zollgebietes der Gemeinschaft bei der Ausgangszollstelle an der Grenze. Diese Zollstelle kann ebenfalls für die Anmeldung von Waren zuständig sein, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen und deren Wert 3.000 Euro nicht überschreitet.
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