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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Marktordnungsrecht der EU (Marktordnung) werden dem Erzeuger für viele Agrarwaren Mindestpreise garantiert, zu denen staatliche Stellen (meist begrenzte) Mengen aufkaufen.

    (man beachte: die Agrarordnung der EU ist verändert und WTO-kompatibel gemacht worden, überprüfen, ob noch aktuell) 

    Diese Preise liegen i.d.R. über den Weltmarktpreisen. Zudem werden in den Mitgliedstaaten vielfach mehr Agrarwaren erzeugt, als in der Gemeinschaft selbst verbraucht werden können. Sofern der Erzeuger stattdessen seine Ware zum Weltmarktpreis exportiert, wird ihm die Differenz zwischen garantiertem Mindestpreis und Weltmarktpreis erstattet.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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