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Ausfuhrrisiko

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Exportrisiko. Mit dem Ausfuhrgeschäft verbundene Wagnisse. Je nach Handelsrecht, Handelsbrauch oder Vertrag vom Verkäufer oder Käufer zu tragen. Bei bestimmten Ausfuhren aus Deutschland wird ein Teil der Risiken vom Bund in Form der Exportkreditgarantien des Bundes bzw. von privaten Kreditversicherern (Kreditversicherung) getragen.

    Vgl. auch Länderrisiko, Länderrating, Delkredererisiko.

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