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Ausfuhrzoll

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    der auf ausgeführte Waren (Ausfuhr) aufgrund von zollschuldrechtlichen Vorschriften zu erhebende Zoll. Ausfuhrzoll dient u.a. der Erhöhung der Staatseinnahmen (Finanzzoll), dem Abbau eines Ausfuhrüberschusses oder der Drosselung der Exporte nicht regenerierbarer Rohstoffe bzw. der Begünstigung ihrer Verarbeitung im Inland (Schutzzoll). Innerhalb der EU gibt es einen Steuerentstehungstatbestand für Ausfuhrzölle, allerdings werden nur zeitweilig Ausfuhrzölle erhoben.

    Vgl. auch Einfuhrzoll.

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