Schutzzoll
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einfuhrzoll (Zoll) auf Auslandsgüter (in der EU für Einfuhren aus Staaten außerhalb des Zollgebietes der EU, die eine Zollunion ist, sog. Drittlandsgüter; innerhalb der EU im Binnenmarkt herrscht freier Warenverkehr) zum Schutz der inländischen Produktion vor ausländischer Konkurrenz.
Vgl. auch Finanzzoll, Erziehungszoll.
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