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Ausfuhrzollstelle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zollstelle (meist am Sitz des Ausführers, am Ort einer Zweigniederlassung bzw. einer Betriebsstätte oder am Ort des Verpackens bzw. Verladens der Ware), bei der das Ausfuhrverfahren beginnt und bei der die Ausfuhranmeldung abzugeben ist.

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