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Ausfuhrzollstelle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zollstelle im Binnenland (meist am Sitz des Ausführers, am Ort einer Zweigniederlassung bzw. einer Betriebsstätte oder am Ort des werksmäßigen Verpackens bzw. Verladens der Ware), bei der das zweistufige Ausfuhrverfahren nach dem Zollkodex (ZK) beginnt und bei der die Ausfuhranmeldung abzugeben ist. Zu unterscheiden ist die Ausgangszollstelle an der Grenze der EU (zweite Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens). Gleiches gilt grundsätzlich auch bei Wiederausfuhr von unverzollten Waren.

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