Zitierfähige Version
Ausgleichszuweisung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Zuweisung zwischen öffentlichen Aufgabenträgern, durch die Abweichungen zwischen Finanzbedarf und Finanzkraft verringert bzw. beseitigt werden sollen. Im Gegensatz zu Lenkungszuweisungen sind Ausgleichszuweisungen nicht mit (Empfangs-, Verwendungs-, Eigenbeteiligungs-)Auflagen verbunden. Ausgleichszuweisungen werden primär distributiv begründet (Angleichung der Finanzausstattung, des Leistungsangebots und damit der „Lebensverhältnisse”), aber auch allokativ (Ausgleich des Grenznutzens öffentlicher Ausgaben, erhöhte Mobilität innerhalb einer Föderation u.a.).
Vgl. auch Bedarfszuweisung, Ergänzungszuweisung, Finanzzuweisung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon