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Ausland
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Gebiet jenseits der Staatsgrenzen.
I. Außenwirtschaftsrecht:
Alle Gebiete, die nicht zum Inland gehören. Davon zu unterscheiden ist das Zollgebiet der EU. Dadurch wird der Anwendungsbereich des EU-Zollkodex festgelegt. Es ist nicht identisch mit dem Staatsgebiet. Gebiete außerhalb des Zollgebietes sind Drittland.
II. Steuerrecht:
Alle Gebiete, die nach den Maßstäben des jeweiligen Steuergesetzes nicht zum Inland gehören. Bei den Ertragsteuern, der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer ein wichtiges Abgrenzungskriterium zur Bestimmung von Art und/oder Umfang der Steuerpflicht von Personen bzw. der Steuerbarkeit von Sachverhalten.
III. Zollrecht
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