Direkt zum Inhalt

Ausland

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Außenwirtschaftsrecht
    2. Steuerrecht
    3. Zollrecht

    Gebiet jenseits der Staatsgrenzen.

    Außenwirtschaftsrecht

    alle Gebiete, die nicht zum Inland gehören. Davon zu unterscheiden ist das Zollgebiet der EU. Dadurch wird der Anwendungsbereich des EU-Zollkodexes festgelegt. Es ist nicht identisch mit dem Staatsgebiet. Gebiete außerhalb des Zollgebietes sind Drittland.

    Steuerrecht

    alle Gebiete, die nach den Maßstäben des jeweiligen Steuergesetzes nicht zum Inland gehören. Bei den Ertragsteuern, der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer ein wichtiges Abgrenzungskriterium zur Bestimmung von Art und/oder Umfang der Steuerpflicht von Personen bzw. der Steuerbarkeit von Sachverhalten.

    Zollrecht

    Zollgebiet der EU.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com