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Auslegungsregeln
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bestimmte allg. Grundsätze über die Auslegung von Rechtsnormen und Rechtsgeschäften. Herkömmlich in grammatische (Wortlaut), historische (Gesetzesgeschichte, Wille des historischen Gesetzgebers, auch subjektive Auslegung genannt), systematische (Stellung der Regelung im Zusammenhang mit anderen Normen) und teleologische (Zweck der Norm) unterschieden. Zwischen Kaufleuten spielen entsprechend den Verkehrssitten die Handelsbräuche als Auslegungsregeln eine bedeutende Rolle (§ 346 HGB). Auf Unkenntnis der Handelssitten kann sich ein Kaufmann nicht berufen, er muss sie gegen sich gelten lassen.
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