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Ausstellung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zeitlich begrenzte Marktveranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert (§ 65 GewO). Zielgruppen sind neben den Fachkreisen auch die Allgemeinheit (z.B. Verbraucherausstellungen). Abgrenzung von Ausstellung und Messe ist fließend.

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