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Bad Bank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Als Bad Bank (dt. „schlechte Bank“) werden Finanzinstitute bezeichnet, die in Zeiten von Bankenkrisen (bei globaler Auswirklung auch zu Finanzkrisen führend) als reine Abwicklungsbanken gegründet werden, speziell zum Zwecke der Abwicklung bzw. Entsorgung nicht einlösbarer Kreditforderungen und schwieriger Wertpapiere (auch „toxischer“ Papiere), die bei Ausfall in ihrer Gesamtheit die Bonität der betroffenen Banken gefährdet hätten. Hat die sog. Bad Bank ihre Entsorgungsfunktion erfüllt, wird sie aufgelöst oder in eine „Good“ Bank umgewandelt.

    2. Aufgabe/Funktionsweise: Die Einrichtung von Bad Banks stellt eine Pufferlösung dar, indem sie es den Banken ermöglicht, sich von ihren zuhöchst risikobehafteten Papieren, die ihre Liquidität gefährden, zu trennen. Aufgabe der Bad Banks ist es, die Risikopapiere der anderen aufzukaufen, zu entsprechender Gelegenheit auf eigene Rechnung möglichst gut zu verkaufen oder bei Unverkäuflichkeit als Verluste abzuschreiben - sodass die „guten“ Banken bilanziell nicht mehr belastet werden.

    3. Voraussetzung: Ein Funktionieren der Abwicklung kann nur gewährleistet sein, wenn entweder eine Bankengruppe ihrerseits oder bei größerem Ausmaß gar der Staat mittels Einlagensicherungfonds die Haftung für die „schlechten“ Kredite etc. übernimmt.

    4. Hintergrund: Es geht darum, die Vertrauenswürdigkeit in die Bonität der „guten“ Banken untereinander und gegenüber potentiellen Investoren und damit den Geldfluss wiederherzustellen, um die für das Funktionieren des marktwirtschaftlichen Wirtschaftskreislaufes so notwenige Kreditvergabe an die einzelnen Wirtschaftsteilnehmer wieder in Gang zu bringen. Mit einer Bankenkrise oder gar Finanzkrise gerät stets auch die Kreditvergabe an die an der Krise unbeteiligten Wirtschaftsteilnehmer ins Stocken und führt so zu einem negativen Dominoeffekt, der auch bis dahin stabile Unternehmen mit in die Krise reißt.

    5. Vorteile/Risiken: Durch die vertrauensschaffende Wirkungsweise einer oder mehrerer Bad Banks kommt die für Investitionen notwendige Kreditvergabe wieder in Fluss, die Markteilnehmer und Märkte erholen sich, Chancen für eine steigende Konjunktur werden wieder eröffnet. Doch müssen letztlich auch die Kosten dieser Form einer Kreditbereinigung von jemandem übernommen werden: im Falle dass die Banken unter sich hafteten, sind es die Banken selbst. Im Falle der Staat bietet die notwendige Sicherung, bürgt letztlich der Bürger mit seinen Steuern und es stellt sich die Frage einer allmählichen Rückverteilung der Lasten auf diejenigen, die zuvor aufgrund übersteigerter Gewinne die Finanzkrise erst auslösten.

    Vgl. auch Finanzmarktstabilisierungsfonds.

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