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Bankauskunft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    umfasst Informationen über die sog. allgemeinen Verhältnisse, bes. aber über die Seriosität und die Kreditwürdigkeit von Bankkunden, die Dritten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Industrie- und Handelsbetriebe (sog. Nichtbanken) können Bankauskünfte i.Allg. nur unter Einschaltung ihrer Hausbanken einholen, die das berechtigte Interesse der Anfragenden zu prüfen haben und die Anfragen sodann an die Auskunftsbanken weiterleiten. Das seit langer Zeit im nationalen wie im internationalen Geschäftsleben praktizierte Bankauskunftsverfahren trägt den Rechtscharakter einer Verkehrssitte. Bankauskünfte über Privatpersonen, Angehörige freier Berufe u.Ä. erteilen die (deutschen) Banken nur noch ausnahmsweise und nur unter bestimmten engen Voraussetzungen. Die Haftung der auskunftserteilenden Banken für den Inhalt von Bankauskünften ist weitgehend ausgeschlossen.

    Vgl. auch Bankenerlass, SCHUFA.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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