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Bankbilanzrichtlinie
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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im Dezember 1986 verabschiedete, im Rahmen des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 30.11.1990 (BGBl I 2570) in nationales Recht transformierte und erstmalig auf die Rechnungslegung der Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.1992 begannen, anzuwendende Richtlinie des Rates der EU über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstitutionen (Bankbilanz). Sie ergänzt die gemeinsamen Richtlinien über den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und über die Erstellung von Konzernabschlüssen - Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) - von denen Kreditinstitute bislang ausgenommen waren. Die Bankbilanzrichtlinie enthält u.a. eine Umschreibung der Begriffe „Bank” und „Finanzinstitut”, bes. Formblätter für die Bankbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Ausweisvorschrift nach dem Restlaufzeitenkonzept, bewertungsrechtliche Harmonisierungsvorschriften. Eine Modernisierungs-Richtlinie der EU vom 18.6.2003 empfiehlt die Anpassung der nationalen Bankbilanzierung nach IAS/IFRS. Die Corporate-Governance-Richtlinie aus dem Jahr 2006 passt die Bankbilanzrichtlinie erneut an. Mit ihr soll u.a. die kollektive Verantwortung von Organmitgliedern verbessert werden. Im Zuge der Finanzmarktkrise hat die Europäische Union im Jahr 2008 mit der Aufhebung der Pflicht zur Marktpreisbewertung (Fair Value) bestimmter Wertpapiere eine wichtige internationale Bilanzierungsregel für Banken gelockert.
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