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Barzahlung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zahlungsform, bei der der Schuldner dem Gläubiger Bargeld übergibt. Mit der Übergabe der Zahlungsmittel ist die Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger erfüllt. Zur Barzahlung rechnen:
    (1) Direkte Übergabe von Bargeld,
    (2) Bargeldversand mittels Wertbrief,
    (3) Postanweisung,
    (4) Wechsel, die bar eingelöst werden. Vielfach ist in Zahlungsbedingungen bei Barzahlung Kassakonto oder Diskont vorgesehen.

    Vgl. auch Bargeschäfte.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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