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Basis für Abschreibungen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundsätzlich wird unterschieden zwischen dem Bau (Herstellungskosten) und dem Kauf (Anschaffungskosten) einer Immobilie:

    Herstellungskosten

    Anschaffungskosten

    alle Aufwendungen, die durch den Bau einer Immobilie entstehen inkl. der Baunebenkosten

    alle Aufwendungen, die durch die Anschaffung einer Immobilie entstehen inkl. der Kaufnebenkosten

    Nachträgliche Herstellungskosten

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten

    Aus- und Umbauten, Erweiterungen und Modernisierungsmaßnahmen, die den Wert der Immobilie deutlich erhöhen (in Abgrenzung zum Erhaltungsaufwand)

    Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung der Immobilie (Aufwand mehr als 15% der Gebäudekosten innerhalb von 3 Jahren)

    Abschreibungsfähig sind nur die (ggf. um die anschaffungsnahen Aufwendungen erhöhten) Anschaffungs- und die Herstellungskosten (zzgl. nachträglicher Herstellungskosten), die auf das Gebäude entfallen. Die Kosten für das Grundstück und dessen Erschließung können nicht abgeschrieben werden.

    Vgl. auch Abschreibung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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