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Batteriegesetz (BattG)

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    i.d.F. vom 25.6.2009 (BGBl. I 1582) m.spät.Änd.; regelt die Rücknahme, Verwertung und Beseitigung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren.

    Vgl. auch Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

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