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Batterieverordnung (BattV)

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    i.d.F. vom 2.7.2001 (BGBl I 1486) m.spät.Änd.; regelt die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren.

    Vgl. auch Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).

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