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Baukostenzuschuss
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Wesen: Nicht rückzahlbare (verlorene) Zuwendung, auch Sach- und Arbeitsleistung des Mieters, die zur Deckung der Gesamtbaukosten dient. Nicht hierher rechnen sonstige Finanzierungsbeiträge wie Mieterdarlehen und Mietvorauszahlungen.
2. Steuerliche Behandlung: Baukostenzuschüsse werden beim Zuschussgeber nicht als Werbungskosten anerkannt und können i.d.R. auch nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Vgl. auch Abstand.
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