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Revision von Baustellensicherheit vom 27.07.2012 - 11:38

Baustellensicherheit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Bauherr ist für seine Baustelle verantwortlich, auch wenn das Schild ”Betreten der Baustelle verboten” angebracht ist. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen u.a. wegen:

    • Verkehrssicherheit der Baustelle,
    • ausreichender Beleuchtung,
    • verkehrssicheren Fußgängerumleitungen,
    • Abdecken von Gruben und Schächten,
    • ordnungsgemäßem Lagern von Baumaterialien.

    Über die Bauherrenhaftpflichtversicherung sind auch angemeldete Bauhelfer geschützt, möglicherweise verlangen die Versicherer dann jedoch eine höhere Prämie.

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