Baustellensicherheit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Bauherr ist für seine Baustelle verantwortlich, auch wenn das Schild ”Betreten der Baustelle verboten” angebracht ist. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen u.a. wegen:
- Verkehrssicherheit der Baustelle,
- ausreichender Beleuchtung,
- verkehrssicheren Fußgängerumleitungen,
- Abdecken von Gruben und Schächten,
- ordnungsgemäßem Lagern von Baumaterialien.
Über die Bauherrenhaftpflichtversicherung sind auch angemeldete Bauhelfer geschützt, möglicherweise verlangen die Versicherer dann jedoch eine höhere Prämie.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Baustellensicherheit
ausgehend