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Baustellenverordnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (in Kraft seit dem 10.6.1998) regelt in acht Paragrafen die Sicherheit auf den Baustellen. Gemäß § 2 sind diese Regeln anzuwenden wenn die Baustelle mehr als 30 Tage besteht und mehr als 20 Personen beschäftigt werden oder insgesamt 500 Personentage anfallen. Gemäß § 4 hat der Bauherr die Maßnahmen zu treffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten. § 7 regelt die Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften.

    Vgl. auch Arbeitsschutz.

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