Direkt zum Inhalt

Bedarfsgegenstände

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    rechtlicher Begriff im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i.d.F. vom 3.06.2013 (BGBl. I S. 1426) m.spät.Änd.; Bedarfsgegenstände sind u.a. Spielwaren, Scherzartikel, Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind, Reinigungs- und Pflegemittel, Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung oder zur Insektenvertilgung in Räumen (§ 2 VI LFGB).

    Verboten ist v.a. die Herstellung von Bedarfsgegenständen, die zu gesundheitlichen Schäden führen können (§ 30 LFGB). Verstöße werden als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit geahndet. Näheres in der Bedarfsgegenstände VO i.d.F. vom 23.12.1997 (BGBl. I 5) m.spät.Änd.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com