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Revision von befreiende Schuldübernahme vom 28.02.2013 - 15:00
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befreiende Schuldübernahme
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schuldübernahme, bei der ein neuer Schuldner eintritt und der alte Schuldner aus der Haftung entlassen wird.
Anders: Schuldmitübernahme.
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