Direkt zum Inhalt

Beitragszeiten

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zeiten, für die nach Bundesrecht oder früherem dt. Reichsrecht Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wirksam entrichtet worden sind oder als entrichtet gelten. Beitragszeiten können Zeiten aus Pflichtbeiträgen oder aus freiwilligen Beiträgen sein. Pflichtbeitragszeiten sind auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach bes. Vorschriften als gezahlt gelten (§ 55 SGB VI), seit 1.1.2002 auch Zeiten, für die Entgeltpunkte neben Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege gutgeschrieben worden sind. Für Zeiten im Beitrittsgebiet ist § 248 Abs. 3 SGB VI anzuwenden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com