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Belegbuchhaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zettelbuchhaltung; Buchhaltungsform, bei der die Belege nicht nur als Buchungsunterlagen für die Grundbücher dienen, sondern selbst gesammelt und geordnet zu Grundbüchern zusammengefasst werden. Durch Formularsätze (bis zu acht Durchschriften) werden, wenn möglich, zweckmäßige Belege gleichzeitig mit Kundenbenachrichtigungen, Rechnung etc. hergestellt. Belege werden nummeriert (oben); die Belegnummer genügt meist zur Buchungserläuterung auf den Konten. Die Beträge der Belege werden mittels Additionsmaschine addiert; der Additionsstreifen ergänzt das Beleg-Grundbuch. Die Buchungen erfolgen unmittelbar aus dem Beleg auf die Personen- und die Sachkonten.

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