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Berichtigungsbuchung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Korrektur fehlerhafter Buchungen nach einem zwischenzeitlich erfolgten Rechnungsabschluss.
Die Berichtigungsbuchung geht einher mit der Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung. Da der Kontoauszug ausdrücklich als Informationsträger anerkannt ist, wird dem Erfordernis der unverzüglichen Benachrichtigung auch bei unterschiedlichster Auszugsform [Kontoauszugsdrucker (KAD); Monatsauszüge etc.] genügt. Der Inhalt der Benachrichtigung muss informell und aussagekräftig sein. Die Berichtigungsbuchung muss hinsichtlich der Zinsrechnung valutengerecht wirken, d.h. die Zinsrechnung so beeinflussen, als sei die fehlerhafte Buchung nicht erfolgt.
Vgl. auch Stornierung, Kontoabrechnung, Kontoauszug.
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