Direkt zum Inhalt

Berichtigungsbuchung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Korrektur fehlerhafter Buchungen nach einem zwischenzeitlich erfolgten Rechnungsabschluss.

    Die Berichtigungsbuchung geht einher mit der Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung. Da der Kontoauszug ausdrücklich als Informationsträger anerkannt ist, wird dem Erfordernis der unverzüglichen Benachrichtigung auch bei unterschiedlichster Auszugsform [Kontoauszugsdrucker (KAD); Monatsauszüge etc.] genügt. Der Inhalt der Benachrichtigung muss informell und aussagekräftig sein. Die Berichtigungsbuchung muss hinsichtlich der Zinsrechnung valutengerecht wirken, d.h. die Zinsrechnung so beeinflussen, als sei die fehlerhafte Buchung nicht erfolgt.

    Vgl. auch Stornierung, Kontoabrechnung, Kontoauszug.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com