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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Richtigstellung unrichtiger Buchungen. Diese dürfen weder ausradiert noch gestrichen werden, sondern müssen durch eine Stornobuchung (i.d.R. Umkehrung des Buchungssatzes) korrigiert werden. Durch diese Stornobuchung wird die unrichtige Buchung aufgehoben. War z.B. Kasse an Kreditoren 250 Euro gebucht, während die Buchung: Bank an Debitoren heißen müsste, so hebt man die Buchung auf durch: Kreditoren an Kasse 250 Euro und bucht nun richtig: Bank an Debitoren 250 Euro.

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