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Berliner Zentralbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gegründet aufgrund der VO vom 20.3.1949 (Einführung der DM-West als alleiniger Währung in West-Berlin) als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Seit dem 1.8.1957 mit der Bank deutscher Länder und den Landeszentralbanken verschmolzen und in die Deutsche Bundesbank umgewandelt.
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