Zitierfähige Version
- Revision von Beruf vom 16.07.2009 - 14:28
- Revision von Beruf vom 11.09.2009 - 11:02
- Revision von Beruf vom 26.02.2010 - 08:31
- Revision von Beruf vom 04.07.2011 - 11:24
- Revision von Beruf vom 15.01.2013 - 16:32
- Revision von Beruf vom 22.02.2013 - 14:57
- Revision von Beruf vom 06.06.2013 - 14:39
- Revision von Beruf vom 14.12.2017 - 16:36
- Revision von Beruf vom 19.02.2018 - 15:08
Beruf
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
dauerhaft angelegte, i.d.R. eine Ausbildung voraussetzende Betätigung, die Arbeitskraft sowie Arbeitszeit überwiegend in Anspruch nimmt. Nach Art. 12 GG besteht das Recht, den Beruf frei wählen zu können, allerdings ohne Gewährleistung der Möglichkeit zum tatsächlichen Tätigwerden. Eine Sondergruppe bilden die freien Berufe (Arzt, Architekt, Rechtsanwalt usw.).
Eine berufliche Tätigkeit kann in einem Angestelltenverhältnis oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden. Angestellt arbeiten kann man in Vollzeit oder in Teilzeit, es ist auch möglich, neben einem Hauptberuf zusätzliche Nebentätigkeiten auszuüben.--Die statistische Einordnung erfolgt mithilfe der Klassifizierung der Berufe.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon