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Berufsaufbauschule

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    berufsbildende Schulform für Jugendliche, die in der Berufsausbildung stehen oder eine solche abgeschlossen haben. Aufnahmevoraussetzung ist der Hauptschulabschluss und der mind. halbjährige, erfolgreiche Besuch der Berufsschule im Rahmen einer Berufsausbildung. Die Berufsaufbauschule vermittelt eine über das Ziel der Berufsschule hinausgehende allg. und fachtheoretische Bildung.

    Unterrichtsvarianten:
    (1) Berufsaufbauschule in Vollzeitform, die von Schülern mit abgeschlossener Berufsausbildung (oder mehrjähriger Berufspraxis) über zwei bis drei Halbjahre mit durchschnittlich 34 Wochenstunden besucht wird;
    (2) Berufsaufbauschule in Teilzeitform, die parallel zur dualen Berufsbildung oder zur Berufstätigkeit über sechs bis sieben Halbjahre mit elf bis zwölf Wochenstunden im Abendunterricht besucht wird;
    (3) kombinierte Berufsaufbauschule, in der einem Vollzeitblock Teilzeitunterricht folgt und umgekehrt.

    Abschluss: Der erfolgreiche Abschluss der Berufsaufbauschule führt zu einem dem Realschulabschluss gleichwertigen, allg.  Bildungsabschluss.

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