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Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: einjähriges, vollzeitschulisches Bildungsjahr, das zur Erfüllung der allg. Schulpflicht an berufsbildenden Schulen absolviert wird.

    2. Adressaten: Das ursprüngliche Ziel war, Jugendliche gezielt zu fördern, die aufgrund ihrer körperlichen und/oder geistigen Entwicklung nicht oder noch nicht in der Lage sind, eine Berufswahlentscheidung zu treffen oder eine berufliche Ausbildung zu beginnen. Unter dem Einfluss von Ausbildungsplatzmangel und Jugendarbeitslosigkeit hat sich der Adressatenkreis dahin verschoben, dass Jugendliche das Berufsvorbereitungsjahr besuchen müssen, wenn sie nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule weder einen vollzeitschulischen Bildungsgang wählen noch ein Ausbildungsverhältnis eingehen und ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben.

    3. Mit dem Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres ist i.d.R weder eine Qualifikation noch eine Zugangsberechtigung zu anderen Bildungseinrichtungen verbunden.

    4. Inhalt: Vermittlung grundlegender fachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem oder mehreren Berufsfeldern. Ein bes. didaktisches Gewicht soll fachpraktischen Lernprozessen zukommen.

    Anders: Berufsgrundbildungsjahr (BGJ).

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