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Beschäftigungsstatistik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf der Grundlage des integrierten Meldeverfahrens (Sekundärstatistik) zur Sozialversicherung (gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung) und zur Bundesagentur für Arbeit, welche die von den Betrieben ausgehenden Meldungen personenbezogen zusammenführt und damit Auswertungen für Personen und Beschäftigungsfälle ermöglicht. Der Nachweis des Bestands an Beschäftigten erfolgt vierteljährlich, jeweils zum Quartalsende. Verfahrensbedingt kommt es dabei zu einer Wartezeit von sechs Monaten. Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden sowohl nach dem inländischen Arbeitsort als auch nach dem Wohnort im In- oder Ausland nachgewiesen. Die Beschäftigungsstatistik liefert Informationen über die Entwicklung der Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in wirtschaftsfachlicher, berufsfachlicher und regionaler Gliederung sowie nach weiteren sozialen Merkmalen, z.B. Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Die Ergebnisse dienen der Analyse des Arbeitsmarkts und der Konjunktur, sowie als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Nutzer aus Politik (v.a. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Verwaltung und Wissenschaft. Die Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik gehen u.a. in die Erwerbstätigenrechnungen ein. Außerdem werden sie im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und für die Ermittlung des Arbeitskostenindex verwendet. Die Beschäftigungsstatistik liefert einen wichtigen Beitrag zum Gesamtbild der Erwerbstätigkeit in Deutschland. Weitere Informationen zur Erwerbstätigkeit werden aus dem Mikrozensus und der Erwerbstätigenrechnung gewonnen.

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