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Revision von Beschaffenheitsangaben vom 06.02.2013 - 11:40

Beschaffenheitsangaben

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    als Kennzeichen oder Bestandteil in geschäftlichen Bezeichnungen oder Marken benutzte Begriffe, denen die für den Kennzeichenschutz erforderliche Unterscheidungskraft fehlt (Freihalteinteresse). Abwandlungen von Beschaffenheitsangaben und sonstigen warenbeschreibenden Angaben sind schutzfähig, wenn sie nicht so eng angelehnt sind, dass ihnen jede individualisierende Eigenart fehlt und der Verkehr in der Abwandlung ohne weiteres das Fachwort erkennt (beschreibende Angaben).

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