Freihalteinteresse
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Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung von Begriffen des allg. Sprachgebrauchs. Das Freihalteinteresse wird bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit von Kennzeichen berücksichtigt, die aus Beschaffenheitsangaben, beschreibenden Angaben, Sachangaben, Orts- und Tätigkeitsangaben u.Ä. gebildet werden, ferner bei Kennzeichen, die nicht von Hause aus schutzfähig sind, wohl aber durch Erlangung von Verkehrsgeltung schutzfähig werden können, indem entsprechend hohe Anforderung an den Grad der Verkehrsgeltung gestellt werden. Zu Abwandlungen von Fachbegriffen vgl. auch Beschaffenheitsangaben. Der Schutzbereich von Kennzeichnungsrechten, die auch unter Verwendung von Angaben gebildet sind, an denen ein Freihaltebedürfnis besteht, wird entsprechend eng bemessen (geschäftliche Bezeichnungen, Marke).