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Beschleunigungsvergütung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Zusätzliche Zahlung für die termingerechte oder vorzeitige Fertigstellung eines Bauwerks. Damit ist die Beschleunigungsvergütung praktisch das Gegenstück zur Vertragsstrafe. Bauherren können (sollen) die Beschleunigungsvergütung mit den Bauunternehmern frei vereinbaren, um einen früheren Abschluss der Bauarbeiten herbeizuführen. Die Beschleunigungsvergütung zählt zu den Herstellungskosten.
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