Beschleunigungsvergütung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusätzliche Zahlung für die termingerechte oder vorzeitige Fertigstellung eines Bauwerks. Damit ist die Beschleunigungsvergütung praktisch das Gegenstück zur Vertragsstrafe. Bauherren können (sollen) die Beschleunigungsvergütung mit den Bauunternehmern frei vereinbaren, um einen früheren Abschluss der Bauarbeiten herbeizuführen. Die Beschleunigungsvergütung zählt zu den Herstellungskosten.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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Beschleunigungsvergütung
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