Beschleunigungsvergütung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusätzliche Zahlung für die termingerechte oder vorzeitige Fertigstellung eines Bauwerks. Damit ist die Beschleunigungsvergütung praktisch das Gegenstück zur Vertragsstrafe. Bauherren können (sollen) die Beschleunigungsvergütung mit den Bauunternehmern frei vereinbaren, um einen früheren Abschluss der Bauarbeiten herbeizuführen. Die Beschleunigungsvergütung zählt zu den Herstellungskosten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Beschleunigungsvergütung
ausgehend