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Revision von Besitzsteuern vom 07.05.2008 - 15:17
Besitzsteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
steuerjuristische und finanzstatistische Gruppierung von Steuern (Steuerklassifikation). B. sind eine Gruppe von Steuern, die an Ertrag (Ertragsteuern), Einkommen (Einkommensbesteuerung) oder Vermögen (Vermögensbesteuerung) anknüpfen.
Zu B. zählen u.a.: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Kirchensteuer.
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